Der Beitritt kann als | Vollmitglied (ab vollendetem 18. Lebensjahr) | als Junior-Mitglied (bis zum vollendetem 18. Lebensjahr) | oder als außerordentliches Mitglied | erfolgen.
Junior-Mitglieder benötigen das schriftliche Einverständnis des Erziehungsberechtigten, welches an die Geschäftsstelle des SPF zu senden ist (Kopie dieses Antrages mit Unterschrift). Zusätzlich zum angeführten jährlichen Mitgliedsbeitrag ist eine einmalige Einschreibgebühr von € 15,00 zu entrichten.